EEG-Novelle 2027: Warum Windpark-Betreiber jetzt genauer rechnen müssen.
Inhalt
Warum das Ende der Einspeisevergütung für Windparks kaum der Punkt ist
Wenn ein Windpark plötzlich nach zwei Systemen abrechnet
Was sich bei Ausschreibungen und Netzanschlüssen ändern soll
Warum künftig nicht mehr nur zählt, wie viel Strom fehlt
Und was passiert mit der Pacht?
Kaufmännische Betriebsführung im Windpark: Was Betreiber jetzt tun sollten
EEG-Novelle 2027 auf der WindEnergy Hamburg
Fazit: Wer sauber abrechnen will, braucht den Überblick je Anlage
Wie viel vom Stromerlös bleibt Windpark-Betreibern künftig eigentlich noch übrig? Öffentlich wird bei der EEG-Novelle 2027 vor allem über das Ende der Einspeisevergütung diskutiert. Für Windparks geht’s aber eigentlich um was anderes: Welche Mehrerlöse müssen sie künftig abgeben und wie bekommen sie das sauber abgerechnet?
Dazu kommen noch neue Regeln für den Netzanschluss. Was bedeutet das für Einnahmen und Pacht? Und welche Daten aus dem technischen Betrieb braucht die Buchhaltung dafür überhaupt?
Wir gehen diese Fragen einmal durch und zeigen, was Sie schon jetzt vorbereiten können. Und wir verraten, worüber wir mit Ihnen auf der WindEnergy Hamburg sprechen möchten.
Das Wichtigste im Überblick
- Mehrerlösabführung: Die Betreiber müssen künftig einen Beitrag zur Refinanzierung zahlen, wenn der Jahresmarktwert bei geförderten neuen Anlagen den anzulegenden Wert übersteigt.
- Netzengpässe: In Gebieten, in denen die Kapazität begrenzt ist, können die Betreiber neuer Anlagen einen Teil der Abregelung selbst übernehmen und das ohne Entschädigung.
- Zwei Fördersysteme: Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 einen Zuschlag erhalten, bleiben im bisherigen Fördersystem. Das bedeutet, dass innerhalb eines Windparks unterschiedliche Abrechnungsregeln gelten können.
- Mehr Nachweise: Künftig reicht es nicht mehr, nur festzuhalten, dass Strom fehlt. Entscheidend ist auch, warum. Denn ob negative Preise, Redispatch oder ein technischer Ausfall dahinterstecken, macht finanziell einen Unterschied.
Was ist die EEG-Novelle 2027?
Die EEG-Novelle 2027 soll die Förderung erneuerbarer Energien neu regeln. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 29. Juli 2026 beschlossen. Im Parlament ist das Verfahren allerdings noch nicht durch. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis zum endgültigen Beschluss können sich also noch Details ändern.
Warum das Ende der Einspeisevergütung für Windparks kaum der Punkt ist
Ausschreibungen und Direktvermarktung sind für Windpark-Betreiber Daily Business. Hier geht’s vielmehr darum, wie viel von ihren Einnahmen Betreiber künftig wieder abgeben müssten. Laut Entwurf könnten Betreiber geförderter Neuanlagen künftig zur Kasse gebeten werden: Liegt der Jahresmarktwert über dem anzulegenden Wert, kann ein sogenannter Refinanzierungsbeitrag anfallen. Dann würde Geld auch in die andere Richtung fließen.
Der Haken: Abgerechnet wird erst nach Jahresende. Betreiber sollten deshalb laufend Rückstellungen bilden und dafür sorgen, dass das Geld verfügbar bleibt. Wer erst beim Jahresabschluss nachrechnet, hat es womöglich schon verplant. Dann wird es mit der Liquidität schnell eng.
Wenn ein Windpark plötzlich nach zwei Systemen abrechnet
Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 einen Zuschlag bekommen, sollen die bisherigen Förderregeln weiter gelten. So sieht es der Entwurf zur EEG-Novelle 2027 vor, auch wenn die Anlagen erst 2027 oder 2028 ans Netz gehen.
Kommen nach und nach neue Anlagen dazu, können deshalb selbst für direkte Nachbarn im Windpark unterschiedliche Regeln gelten. Die Buchhaltung muss dann für jede Anlage wissen: Welcher Zuschlag gehört dazu, welche Förderregeln gelten und welche Nachweise braucht es?
Was sich bei Ausschreibungen und Netzanschlüssen ändern soll
Resilienzausschreibungen sollen künftig die Innovationsausschreibungen ablösen. Dabei geht es unter anderem um Cybersicherheit und breiter aufgestellte Lieferketten. Das betrifft zunächst die Bewerbung um Projekte.
Auch beim Netzanschluss tut sich was: Ab 2028 müssen Netzbetreiber vierteljährlich melden, wie weit das Anschlussverfahren ist, und monatlich veröffentlichen, welche Kapazitäten noch frei sind. Für Betreiber heißt das: Diese Infos müssen auch ausgewertet werden.
Warum künftig nicht mehr nur zählt, wie viel Strom fehlt
Für die Abrechnung ist auch wichtig, warum der Strom eigentlich fehlt. Wurde die Anlage wegen negativer Preise abgeschaltet, hat der Netzbetreiber gedrosselt oder war einfach was kaputt? Je nachdem geht’s um entfallene Förderung, eine Redispatch-Entschädigung oder vielleicht sogar Ansprüche aus der Herstellergarantie.
Beim geplanten Entschädigungsverzicht kommt noch eine Frage dazu: Wie viel vom vereinbarten Jahresdeckel ist eigentlich schon aufgebraucht? Bis zu dieser Grenze trägt der Betreiber die Ausfälle selbst – alles darüber hinaus wird wieder entschädigt. Deshalb müssen Betreiber schon unterjährig wissen, wo sie stehen. Am Ende hängt es davon ab, mit welchen Einnahmen sie rechnen können, auch wenn’s um Gespräche mit der Bank geht.
Die nötigen Infos dafür kommen aus dem technischen Betrieb. Ursache, Zeitraum und betroffene Anlage müssen in der Abrechnung zusammenpassen. Und das Ganze muss auch Jahre später noch nachvollziehbar sein. Sonst fängt bei jeder Rückfrage die Suche wieder von vorne an.
Und was passiert mit der Pacht?
Ob abgeführte Erlöse die Pacht mindern, kommt ganz auf den Vertrag an. Viele Verträge berechnen die Pacht ja als Anteil am Einspeiseerlös. Nur: Zählt da auch das Geld mit rein, das der Betreiber später wieder abführen muss? Das hängt letztlich davon ab, wie der Vertrag diesen Erlös und mögliche Abzüge definiert.
Betreiber sollten sich deshalb ihre Bestandsverträge mal genauer anschauen und bei neuen Projekten die Berechnungsgrundlage in den Vertragsmustern gleich klarer fassen. Wenn Formulierungen unklar sind, lohnt sich eine juristische Prüfung.
Kaufmännische Betriebsführung im Windpark: Was Betreiber jetzt tun sollten
Viele Betreiber arbeiten noch mit Excel-Listen, einzelnen Insellösungen und jeder Menge manueller Abstimmung. Wenn künftig mehr Faktoren über die Erlöse mitentscheiden, wächst auch der Aufwand, jede Abrechnung sauber nachvollziehbar zu dokumentieren. Klären Sie deshalb am besten schon jetzt gemeinsam mit Technik, Buchhaltung und Controlling:
Checkliste für die kaufmännische Betriebsführung
- Welches Förderregime gilt voraussichtlich für welche Anlage?
- Sind Erlöse und Verträge den einzelnen Anlagen eindeutig zugeordnet?
- Wissen wir bei jeder Abregelung, was der Anlass war?
- Bekommt die Buchhaltung die technischen Daten, die sie dafür braucht?
- Wie erfassen wir mögliche Rückzahlungen und deren Folgen für Liquidität und Pacht?
- Können wir später noch nachvollziehen, mit welchen Daten und Vertragsständen gerechnet wurde?
Dabei zeigt sich meist recht flott, wo Informationen fehlen oder mehrfach gepflegt werden. Und da lohnt es sich dann anzusetzen. Wie sich Abläufe über alle Projektphasen hinweg verbinden lassen, zeigt unser Beitrag zur Digitalisierung von Windenergieparks.
Wie der AURELO Energiepark Manager unterstützt
Der AURELO Energiepark Manager führt unter anderem Verträge, Pachten, Erlösabrechnung, Finanzen und Controlling auf einer gemeinsamen Datenbasis zusammen. So lassen sich die Informationen für die kaufmännische Betriebsführung an einem Ort bearbeiten.
Die bisherige Vergütung nach Ausschreibungen bildet AURELO schon ab, da müssen für neue Ausschreibungs-Höchstwerte nur die hinterlegten Werte aktualisiert werden. Neue Funktionen braucht es dagegen für die Abführung von Mehrerlösen, den Abregelungsdeckel und die Begrenzung der Anschlussleistung. Damit fängt Allgeier inovar aber erst an, wenn der Bundestag entschieden hat und die Details wirklich feststehen.
Mehr zu unseren Softwarelösungen für erneuerbare Energien finden Sie auf unserer Branchenseite.
EEG-Novelle 2027 auf der WindEnergy Hamburg
Allgeier inovar war vom 22. bis 25. September 2026 erstmals mit einem eigenen Stand auf der WindEnergy Hamburg vertreten: in Halle A4, Stand A4.130.
Dort konnten Besucher den AURELO Energiepark Manager live erleben. Das Allgeier Betreiberportal haben wir erstmals einem größeren Fachpublikum vorgestellt. Gemeinsam mit Partner it-novum zeigten wir außerdem, wie technische und kaufmännische Betriebsführung zusammenarbeiten können, auch mit Blick auf die geplante EEG-Novelle 2027.
Fazit: Wer sauber abrechnen will, braucht den Überblick je Anlage
Mit der EEG-Novelle 2027 müssen Betreiber pro Anlage genauer im Blick haben, welche Erlöse eigentlich bleiben und welche Zahlungen noch dazukommen könnten. Dafür müssen Verträge, technische Daten und Abrechnung zusammenpassen. Schauen Sie am besten schon jetzt, wo Ihnen noch Informationen fehlen.
Wie Sie Ihre kaufmännische Betriebsführung mit dem AURELO Energiepark Manager darauf vorbereiten können, besprechen wir gerne mit Ihnen.
Autor
Allgeier inovar Redaktion
Veröffentlicht am
14.10.2026
EEG-Novelle 2027 – FAQ
Was ändert sich durch die EEG-Novelle 2027 für Windparks am stärksten?
Was ist die Mehrerlösabführung?
Was bedeutet der Verzicht auf Entschädigung in kapazitätslimitierten Gebieten?
Wann tritt die EEG-Novelle 2027 in Kraft?
Wie können sich Windpark-Betreiber jetzt vorbereiten?
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