E-Rechnung ab 2027. Auch für Ihre Gutschriften.
Was ab 2027 für Ihre Gutschriften und für Ihre kreditorischen Einkaufsrechnungen gilt. Pachten, Gesellschafterabrechnungen und Betriebsführervergütungen laufen im Energiepark über das Gutschriftverfahren. Damit sind Sie der Aussteller und stehen selbst in der Pflicht. Im Live-Webinar am 01.10. ordnen wir in 30 Minuten ein, was das für Ihre Prozesse bedeutet.
Das erwartet Sie
- Die Fristen ab 2027 und 2028, kurz und ohne Paragrafen
- Warum gerade Gutschriften der blinde Fleck im Energiepark sind
- Was für kreditorische Einkaufsrechnungen schon heute gilt
- Welche Angaben zu Verpächtern und Abrechnungspartnern künftig im Stammsatz stehen müssen
Auch für Wind- und Solarparks: Pflicht ab 2027
Ab 2027 müssen Rechnungen zwischen Unternehmen als strukturierte E-Rechnung ausgestellt werden. In Wind- und Solarparks betrifft das vor allem einen Bereich, an den kaum jemand denkt: die Gutschrift. Wer Pachten, Gesellschafterabrechnungen oder Betriebsführervergütungen im Gutschriftverfahren abrechnet, ist selbst der Aussteller und trägt die Formatpflicht. Auf der Eingangsseite sind Sie bereits seit 2025 in der Pflicht, kreditorische Einkaufsrechnungen strukturiert anzunehmen, zu prüfen und zu archivieren.
Für wen das Webinar gedacht ist
- Kaufmännische Betriebsführung und Buchhaltung von Wind- und Solarparks
- Geschäftsführung von Betreibergesellschaften und Stadtwerken
- IT- und Prozessverantwortliche, die die Umstellung bis 2027 begleiten
Kommt Ihnen das bekannt vor?
- Pachten und Abrechnungen laufen bei Ihnen als Gutschrift, nicht als Rechnung.
- Ihre Vertragspartner sind gemischt: Unternehmen, Landwirte, Kommunen und Privatpersonen.
- Kreditorische Einkaufsrechnungen kommen bereits strukturiert an, Ihre eigenen Abrechnungen noch nicht.
- Für die Umstellung bis 2027 ist bei Ihnen noch niemand benannt.
Jetzt anmelden und mit uns ins Gespräch kommen!
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