Lasernet Output Management wechselt zu Allgeier inovar.
Mit Lasernet Output Management in die Zukunft.
Zum 1. Januar 2025 wurde der Bereich Lasernet Output Management von der Allgeier Cyris zur Allgeier inovar verlagert. Ziel ist es, Kunden und Mitarbeitenden gleichermaßen mit neuen Technologien zu begeistern und Marktchancen gemeinsam noch erfolgreicher zu nutzen.
Lasernet Output Management setzt auf Allgeier inovar
Zum Jahreswechsel wurde der Bereich Lasernet Output Management bei Allgeier inovar eingegliedert. Dabei setzen alle Beteiligten voll auf Wachstum. Das gemeinsame Ziel:
- Mittelständische Unternehmen als strategischer Partner mit einem ganzheitlichen Portfolio zukunftsfähiger Lösungen zu beraten und zu begleiten.
- Unsere Teams aus zertifizierten Experten kontinuierlich weiterzuentwickeln, um gemeinsam Projekte und Unternehmen nachhaltig voranzubringen.
- Markt und Angebot regelmäßig auf technologische Neuerungen zu prüfen – für Lösungen, die unseren Kunden den Arbeitsalltag erleichtern.
Lasernet Output Management war bislang Teil der Schwesterfirma Allgeier Cyris. Das Team gliedert sich nun mit seinen Experten für Dokumenten-Output aus ERP-Systemen in das Portfolio von Allgeier inovar ein. Mit der Lösung lassen sich sehr große Mengen unterschiedlichster Dokumentenarten effizient gestalten und verwalten. Eine optimale Ergänzung zum bestehenden Angebot wie Warenwirtschaftssystemen und ECM-Lösungen von Allgeier inovar. Neben der Erstellung von Dokumenten bietet Lasernet auch die Möglichkeit, elektronische Datenstrukturen wie ZUGFeRD, e-Invoice oder EDI zu erstellen. Diese können per Workflow vollautomatisch mit Geschäftspartnern ausgetauscht werden, wodurch Unternehmen ihre Prozesse weiter optimieren und digitalisieren können.
„Mit Allgeier inovar haben wir innerhalb der Allgeier Gruppe einen starken Partner gefunden, mit dem wir unsere Kräfte bündeln und gemeinsam die Zukunft gestalten,“ betont Nils Gerloff, Produktmanager Lasernet Output Management.
Auch Ulrich Zahner, Geschäftsführer Allgeier inovar, ist überzeugt: „Dank der Ergänzung unserer Portfolios, Kompetenzen und Ressourcen schaffen wir die Grundlage für noch bessere Lösungen und Services. Die Zusammenarbeit eine Win-win-Situation ist – vor allem für unsere Kunden.“
Sie haben Fragen dazu? Kommen Sie gerne auf uns zu!
Sylvia Blank
Allgeier Inovar GmbH
Georgstraße 15
88214 Ravensburg
+49 751 3602 45
presse@allgeier-inovar.de
Allgeier Commerce App jetzt in den App Stores.
Die Commerce App von Allgeier inovar ist nun auch in den einschlägigen App Stores zu finden. Die E-Shop-Lösung ist speziell für den Gebrauch auf mobilen Endgeräten konzipiert. Sie ergänzt E-Shops auf Browserbasis optimal und kann als eigenständige Shop-Lösung eingesetzt werden.
Die Commerce App – kennenlernen & loslegen
Sie haben noch keinen E-Shop? Oder Sie möchten diesen einfach und funktional auf das Smartphone Ihrer Kunden bringen? Das gelingt mit der cleveren Allgeier Commerce App. Ob als Stand-alone-Lösungen oder begleitend zu Ihrem Webshop: Die Commerce App wird Ihre Kunden begeistern, denn sie ist speziell für den mobilen Einsatz konzipiert.
Jetzt herunterladen und kostenlos testen!
Lernen Sie die Commerce App von Allgeier inovar kennen. Sie finden Sie nun ganz einfach in App Stores wie Google Play oder den App Store von Apple – einfach downloaden und kostenlosen Testzugang anfordern.
Voll integriert in die Systemlandschaft
Eine neue Insellösung? Das Gegenteil ist der Fall. Allgeier Commerce ist nicht nur schnell installiert, sondern lässt sich über ein intelligentes Schnittstellenmanagement in jede Systemlandschaft einbinden. Alle Daten zu Warenangebot, Preisen und Verfügbarkeit werden auf einheitlicher Basis dargestellt und in Echtzeit mit Ihrer Warenwirtschaft synchronisiert.
Anpassungen werden im originären System vorgenommen. So bleibt es bei einer zentralen und einheitlichen Version der Einträge und Anlagen für alle. Ihre Kunden bzw. Anwender erhalten die News dazu per Push-Nachricht und können, z.B. auf Rabattaktionen, schnell reagieren. Filter und Markierungen ermöglichen zudem den direkten Zugang zu den favorisierten Informationen oder den jüngsten Bestellungen.
Funktional und gestalterisch ein Plus
Nicht nur funktional lässt die Allgeier Commerce App keine Wünsche offen. Auch die maßgeschneiderten Oberflächen genügen modernsten Standards und machen Spaß in der Nutzung. Eine intuitive Bedienbarkeit sorgt für einen schnellen Start und mitreißende Aha-Effekte. Zum Vorteil aller!
Sie finden Sie nun auch ganz einfach über die einschlägigen App Stores:
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Autorin
Sylvia Blank
Zuletzt aktualisiert
E-Rechnung wird Pflicht!
Erfahren Sie alles was Sie zu E-Rechnungen wissen müssen
Ab 2025 müssen Unternehmen in Deutschland ihre Rechnungen im B2B-Bereich elektronisch ausstellen und verarbeiten können. Diese Maßnahme soll die Effizienz im Rechnungsaustausch steigern, Kosten senken und die Fehleranfälligkeit reduzieren.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird und die eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Im Gegensatz zu Papierrechnungen oder PDF-Dokumenten enthalten E-Rechnungen strukturierte Daten in einem standardisierten Format (z.B. XML), die von Rechnungssoftware und ERP-Systemen direkt verarbeitet werden können.
Die in Deutschland wichtigsten Formate für E-Rechnungen sind ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) und XRechnung. Während ZUGFeRD eine hybride Lösung darstellt, die ein menschenlesbares PDF mit eingebetteten XML-Daten kombiniert, basiert XRechnung ausschließlich auf XML-Daten. Sie erfüllt die strengen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung.
Rechtlicher Hintergrund
Die EU-Richtlinie 2014/55/EU bildet die Grundlage für die verpflichtende Einführung der E-Rechnung. Diese Richtlinie verlangt die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch die E-Rechnungsverordnung (ERechV) umgesetzt, die seit dem 27. November 2020 die E-Rechnungspflicht für Lieferanten der Bundesverwaltung vorschreibt.
Nun wird diese Pflicht auch auf den B2B-Bereich ausgeweitet. Ab 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen ausstellen und empfangen. Diese Maßnahme soll nicht nur die Effizienz und Transparenz im Geschäftsverkehr verbessern, sondern auch Steuervermeidung und -betrug erschweren.
Technische Anforderungen und Formate
Für die Umsetzung der E-Rechnungspflicht müssen Unternehmen bestimmte technische Anforderungen erfüllen:
- Format: Die E-Rechnung muss in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format vorliegen. In Deutschland sind die wichtigsten Formate ZUGFeRD und XRechnung. Beide Formate gewährleisten die automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten.
- Übermittlung: Die E-Rechnung muss über geeignete elektronische Kanäle übermittelt werden, z.B. per E-Mail, über Webportale oder spezialisierte E-Invoicing-Plattformen.
- Sicherheitsanforderungen: Um die Authentizität und Integrität der E-Rechnung zu gewährleisten, sind elektronische Signaturen oder andere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.
- Inhaltliche Anforderungen: Eine E-Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, darunter: Name und Adresse des Rechnungsstellers und -empfängers, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsnummer und -datum, Lieferdatum und Leistungsbeschreibung, Netto-Betrag, Steuerbetrag und Brutto-Betrag
Vor- und Nachteile der E-Rechnung
Vorteile
- Effizienzsteigerung: Automatisierte Prozesse reduzieren den manuellen Aufwand und minimieren Fehler.
- Kostenersparnis: Wegfall von Druck-, Papier- und Portokosten führt zu erheblichen Einsparungen.
- Schnellere Zahlungsabwicklung: Verkürzte Bearbeitungszeiten führen zu schnelleren Zahlungseingängen.
- Umweltschutz: Weniger Papierverbrauch schont die Umwelt.
- Compliance: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Verbesserung der rechtlichen Sicherheit.
Nachteile
- Implementierungskosten: Die Umstellung auf E-Rechnungssysteme erfordert zunächst Investitionen.
- Kompatibilität: Sicherstellung, dass die eigene Software mit den Formaten und Systemen der Geschäftspartner kompatibel ist.
- Schulung: Mitarbeiter müssen im Umgang mit der neuen Technologie geschult werden.
Zeitlicher Fahrplan und Übergangslösungen
Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich erfolgt schrittweise, um Unternehmen ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Systeme und Prozesse zu geben. Hier sind die wichtigsten Fristen und Übergangslösungen im Überblick:
Ab dem 1. Januar 2025
Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung tritt in Kraft. Unternehmen müssen ab diesem Datum E-Rechnungen ausstellen. Es sind jedoch Übergangsregelungen vorgesehen, um den hohen Umsetzungsaufwand zu erleichtern.
Bis Ende 2026
- Unternehmen dürfen weiterhin Papierrechnungen und elektronische Rechnungen übermitteln, die nicht dem neuen Format entsprechen.
- Dies erfordert jedoch die Zustimmung des Rechnungsempfängers.
- Diese Übergangsfrist ermöglicht es Unternehmen, sich schrittweise auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Bis Ende 2027
- Für B2B-Umsätze, die in 2027 ausgeführt werden, dürfen ebenfalls noch Papierrechnungen und nicht normgerechte elektronische Rechnungen übermittelt werden, vorausgesetzt, der Rechnungsempfänger stimmt zu.
- Zusätzlich müssen die Unternehmen, die diese Regelung in Anspruch nehmen möchten, einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro haben.
- Unternehmen, deren Vorjahresumsatz diese Grenze überschreitet, können jedoch weiterhin das EDI-Verfahren nutzen, solange die erforderlichen Informationen richtig und vollständig extrahiert werden können, um der CEN-Norm EN 16931 zu entsprechen.
Ab dem 1. Januar 2028
- Die neuen Anforderungen an E-Rechnungen und deren Übermittlung sind nun zwingend einzuhalten.
- Dies schafft auch die Voraussetzungen für das im Koalitionsvertrag vorgesehene Meldesystem und die EU-seitig geplanten ViDA-Maßnahmen.
- Das EDI-Verfahren kann weiterhin genutzt werden, sofern die notwendigen Informationen korrekt extrahiert werden können, um den neuen Standards zu entsprechen.
Diese gestaffelten Übergangsregelungen sollen sicherstellen, dass Unternehmen ausreichend Zeit haben, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und die notwendige technische Infrastruktur aufzubauen.
Gibt es nun Handlungsbedarf in meinem Unternehmen?
Ja, die Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich erfordert, dass Unternehmen zeitnah ihre Prozesse anpassen. Folgende Schritte sind dabei essenziell:
- Bestandsaufnahme: Analysieren Sie Ihre aktuellen Rechnungsstellungsprozesse und identifizieren Sie Anpassungsbedarf.
- Softwareauswahl: Wählen Sie eine geeignete E-Rechnungslösung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Mitarbeiterschulung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit der neuen Technologie und den neuen Prozessen.
- Pilotphase: Führen Sie eine Testphase durch, um die Funktionalität und Kompatibilität der Systeme zu überprüfen.
Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich markiert einen weiteren Meilenstein in der Digitalisierung der Geschäftsprozesse in Deutschland. Sie bringt zahlreiche Vorteile wie Effizienzsteigerung und Kostenersparnis mit sich. Gleichzeitig stellt sie Unternehmen aber auch vor die Herausforderung, ihre Systeme und Prozesse entsprechend anzupassen.
ABILITY als IT-Dienstleister unterstützt Sie umfassend bei der Umstellung auf E-Rechnungen. Unsere Experten beraten Sie zu den technischen und rechtlichen Anforderungen und helfen Ihnen, die passenden Lösungen zu finden und erfolgreich zu implementieren. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft der digitalen Rechnungsstellung.