EUDR im Holzhandel
Bis Ende 2025 müssen Unternehmen der Holzhandelsbranche die Anforderungen der EUDR-Verordnung erfüllen können. Dabei handelt es sich vor allem um Nachweis- und Dokumentationspflichten.

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Ende 2025 – für Kleinstunternehmen Ende 2026 – tritt die EUDR-Verordnung (EU-Verordnung über die Entwaldung) in Kraft. Sie zielt darauf ab, den Handel mit Holz und Holzprodukten zu regulieren, um sicherzustellen, dass diese nicht aus illegalen Quellen stammen und nicht zur Entwaldung oder zur Schädigung von Wäldern beitragen. Das betrifft nicht nur die Erzeuger, also Land- und Forstwirte, sondern in erheblichem Ausmaß auch die Holzhandelsbranche.
Was sind die zentralen Inhalte und Ziele der EUDR?
Ein zentraler Aspekt ist der Nachhaltigkeitsnachweis. Er verlangt, dass Unternehmen belegen, dass die von ihnen gehandelten Holzprodukte aus nachhaltigen Quellen stammen. Dies erfordert häufig eine umfassende Dokumentation sowie eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Lieferketten. Darüber hinaus bringt die Verordnung erhöhte Compliance-Anforderungen mit sich, die strengere Vorschriften zur Einhaltung relevanter Gesetze und Standards umfassen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie diese Anforderungen erfüllen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Marktzugang: Holzprodukte, die nicht den Anforderungen der EUDR entsprechen, könnten vom europäischen Markt ausgeschlossen werden. Dies könnte für Unternehmen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise zu erbringen, zu einem Verlust von Geschäftsmöglichkeiten führen. Auf der anderen Seite haben Unternehmen, die bereits auf nachhaltige Praktiken setzen, die Chance, von der EUDR zu profitieren. Sie sind besser auf die neuen Anforderungen vorbereitet und können sich als verantwortungsbewusste Anbieter positionieren, was ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Auch der Druck auf Lieferanten wird verstärkt: Holzhändler müssen ihre Lieferanten möglicherweise genauer überprüfen und sicherstellen, dass diese ebenfalls die Anforderungen der EUDR erfüllen. Insgesamt erfordert die EUDR von den Unternehmen ein proaktives Handeln und eine Anpassung ihrer Geschäftsprozesse, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden.
Welche Pflichten kommen auf Unternehmen zu, die von der EUDR betroffen sind?
Bei Holzhändlern im mittelständischen Bereich ist zunächst keine eigene Sorgfaltsprüfung notwendig. Allerdings müssen sie für Waren, die auf dem EU-Markt gehandelt werden, im Besitz der Nachweise sein. Dass nämlich die Ware entwaldungsfrei und entsprechend den Rechtsvorschriften des Produktionslandes hergestellt worden ist. Die Zertifikate müssen bei An- bzw. Verkäufern entsprechend eingeholt und gesammelt werden. Auch die Referenznummer der Sorgfaltserklärung muss angegeben sein. Die gesammelten Informationen sind fünf Jahre lang zu archivieren.
Entscheidend – ob selbst durchgeführt oder weitergereicht bekommen: Die Verantwortung für die Sorgfaltserklärung trägt jedes Unternehmen selbst!
Welche Rolle kann ein spezialisiertes Branchen-ERP wie syntona® logic in der Umsetzung der EUDR-Verordnung spielen?
- Rückverfolgbarkeit: Die Branchenlösung ermöglicht die lückenlose Dokumentation und Rückverfolgbarkeit von Holzprodukten entlang der gesamten Lieferkette. Informationen über Herkunft, Verarbeitung und Vertrieb von Holz können darin gespeichert und verwaltet werden. Dies ist für die Einhaltung der EUDR-Anforderungen unerlässlich.
- Datenmanagement: Im ERP-System lassen sich alle relevanten Daten sammeln und verwalten, die für die Nachweisführung erforderlich sind. Beispielsweise Informationen über Lieferanten, Zertifizierungen, Herkunftsnachweise und Nachhaltigkeitszertifikate.
- Compliance-Management: Auch Funktionen zur Überwachung und Verwaltung von Compliance-Anforderungen sind möglich. So lassen sich Warnungen und Berichte generieren, wenn bestimmte Vorschriften nicht eingehalten werden, um rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.
- Lieferantenmanagement: Auch Lieferanten lassen organisiert verwalten und bewerten. So ist sichergestellt, dass Lieferanten die erforderlichen Standards und Nachweise erfüllen, die gemäß EUDR notwendig sind.
So geht’s weiter
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