Die E-Rechnung kommt: 01.01.2025
Bereit für die E-Rechnung?
Ab dem 01. Januar 2025 treten bedeutende Veränderungen im Bereich E-Rechnungen in Kraft, die Unternehmen aller Branchen betreffen werden. Mit dem Umgang dieser gesetzlichen Vorgaben lassen wir Sie jedoch nicht allein:
Unser neues Modul E-Rechnung für syntona® logic unterstützt Sie beim Empfangen, Verarbeiten und Versenden von E-Rechnungen.
Nutzen Sie schon jetzt die Gelegenheit, sich frühzeitig über die bevorstehenden Änderungen zu informieren und sich auf die neue Gesetzgebung vorzubereiten.
Wichtige Informationen zum Thema E-Rechnung
Informationen auf dieser Webseite sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar.
- Unterschieden wird dann (ab 01.01.2025) zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als eRechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen. (§ 14 Abs. 1 Satz 2 ff. UStG n. F.)
- Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n. F.) ist danach eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gem. RL 2014/55/EU entsprechen (und damit der CEN-Norm EN 16931).
- Erfüllt werden die Formatanforderungen z.B. von der XRechnung, die u. a. im öffentlichen Auftragswesen bereits zum Einsatz kommt, oder dem hybriden ZUGFeRD-Format. (Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei)
Wichtig: Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt demnach ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung!
Die Verpflichtung, eine elektronische Rechnung im o.g. Sinne auszustellen, betrifft nur Leistungen zwischen Unternehmern (B2B). Zudem müssen leistende Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland (bzw. Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG) ansässig sein.
Bei Rechnungen an Endverbraucher (B2C) bleibt deren Zustimmung Voraussetzung für die elektronische Rechnungstellung.
Sollte ein Rechnungsaussteller ab dem 01.01.2025 die Übergangsregelungen nicht in Anspruch nehmen, muss der Rechnungsempfänger die „E-Rechnung“ annehmen und verarbeiten können. Hier bedarf es keine Zustimmung des Empfängers!
Rechnungsempfänger von E-Rechnungen
- Muss in der Lage sein eine E-Rechnung nach NORM EN-16931 anzunehmen und zu verarbeiten
- Prozess / Arbeitsweisen im Unternehmen und ggf. in der Software müssen durch neue Formate angepasst werden
- Technische Voraussetzungen müssen geschaffen werden – ab 01.01.2025
Rechnungsersteller von E-Rechnungen
- Systeme müssen in der Lage sein X-Rechnung / ZUGFeRD konform erstellen zu können und zu übermitteln
- Prozesse müssen angeschaut und ggf. angepasst werden – z.B. die Prüfung von vor- oder nachgelagerten Systemen
- Systeme müssen aktuell gehalten werden
- Kümmern Sie sich rechtzeitig: Prozesse müssen angepasst werden und auch die Umsetzung und Implementierung im Unternehmen nimmt Zeit in Anspruch.
- Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung des neuen Gesetzes.
Webinar: Entwicklungen und Anforderungen
im Bereich der E-Rechnung ab 01. Januar 2025
Im Webinar geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen im Bereich E-Rechnung für syntona® logic.
E-Rechnung als Chance nutzen:
Effizienzvorteil der automatischen Verarbeitung
Kostenersparnis
Prüfung nur bei Fehlern
Digitale Prozesse einfacher möglich
Fehlerminimierung
Keine Papierrechnungen mehr
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung des neuen Gesetzes.
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